Ein Wahnsinn, der gar keiner ist.

Stoppt den Wahnsinn auf See - und den Unsinn im Web
Stoppt den Wahnsinn auf See / Unsinn im Web. (Screenshot der Aktion von windsurfers.de)

Es ist schon ein Weilchen her, dass 2011 in der Neustädter Bucht ein Windsurfer von einem Motorboot erfasst und schwer verletzt wurde. Ein Unfall der Wirbel verursacht hat und bei der die Frage aufkam, warum eigentlich Windsurfer keine Segelboote sind. Denn Segelboote haben schließlich in freiem Seeraum das Privileg der Kurshaltepflicht, Motorboote hingegen müssen ausweichen.

Aber geltende Gesetze in Deutschland klassifizieren sie derzeit nicht so. Laut der Webseite Windsurfers.de ein „Wahnsinn auf See“, den es zu stoppen gilt. Denn Motorboote dürfen offenbar Jagd auf Surfbretter machen und „es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod – von Windsurfer, Kitesurfern, Seglern Ruderern etc.“ Darum wird jetzt per Petition an den Bundestag unter anderem gefordert, dass 15 Meter Segelyachten Schlauchbooten ausweichen müssen. – Ja, da passt etwas nicht zusammen.

Zur Orientierung: Vom zuständigen Amtsgericht ist gegen den Motorbootfahrer in der Angelegenheit vor Pelzerhaken inzwischen ein Strafbefehl ergangen. 10.000 Euro musste er an die DGzRS zahlen und es wurden acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Details, die im Artikel des Surfmagazins nicht zu lesen sind. Stattdessen steht dort: „Denn nach der jetzigen Gesetzgebung in Deutschland haben motorbetriebene Boote und Yachten einen Freifahrtschein zum rücksichtslosen Rasen.“

Deutlich anderes klingt das aus Sicht des Gerichts: Insbesondere gegen den Paragrafen 3 der Seeschifffahrtsstraßenordnung und die Regeln 5 und 6 der Kollisionsverhütungsregeln habe der Motorbootfahrer verstoßen. Dort ist im Grunde geregelt, dass sich alle auf See mit angemessener Geschwindigkeit bewegen müssen und jeder Verkehrsteilnehmer alles Nötige zu tun hat, um einen Unfall zu vermeiden. In der Ostsee aber habe der Führer des Motorbootes durch sein grob pflichtwidriges Verhalten fahrlässig gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schiffsverkehrs verstoßen. Damit hat er Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet.

Eine Gleichstellung von Windsurfern und Segelschiffen hätte weder am Urteil noch an der Begründung dazu Wesentliches geändert.

Windsurfers.de ruft dennoch dazu auf, eine Petition an den Bundestag zu unterzeichnen, die genau das zu erreichen vorgibt. Beispielsweise mit einem Tempolimit von 15 Knoten und der Regelung: „Berufsschifffahrt hat generell Vorfahrt und freizeitlich betriebene Fahrzeuge aller Art sind ausweichpflichtig.“ Auch das Tempolimit gilt demnach übrigens nur bei „freizeitlichem“ Betrieb.

Ein gewerblich genutztes Schlauchboot hätte also bei 20 Knoten Fahrt Vorrang vor einem privat genutzten Fischkutter. Das wirft zwei Fragen auf: Wie soll man das erkennen? Welche Interessen stecken wirklich dahinter, wenn ein erwiesenermaßen nicht vorhandener Freifahrtschein erst herbeigeredet und dann in einen echten Freifahrtschein getauscht werden soll? – Ja, da passt wirklich etwas nicht zusammen.


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