Einreiseformalitäten

Beim Einklarieren zu später Stunde kann eine Tasse Kaffe wunder wirken

Von A nach B und dann in eine Kneipe. Das geht per Segelboot nur, wenn man sich innerhalb eines Landes bewegt. Aber bereits der Wechsel zwischen den Staaten der EU ist ein Grenzübertritt. Dank Schengenabkommen werden zwar keine Grenzkontrollen durchgeführt, aber streng genommen stellt das Verlassen der Zwölf-Meilenzone zwischen zwei Ländern bereits eine Einreise von außerhalb seines Geltungsbereichs dar. Gehandhabt wird das in der Praxis allerdings nur so auf den Azoren, wo auf jeder Insel komplett ein- und ausklariert werden muss.

Schiffspapiere

Inhalt
Schiffspapiere
Länderinformationen
Azoren (6/2010)
 

Kanada (8/2011)

USA (8/2011)

Bahams (11/2010)

Eine umfangreiche Sammlung an Dokumenten garantiert dann eine unkomplizierte Kontrolle. Auf meiner Otsee-Rundreise 2009 beispielsweise begegnete ich dem Zoll nur an drei Stellen: im Hafen von Sassnitz auf Rügen, bei der Ansteuerung von Mariehamn auf den finnischen Aalands und auf dem Rückweg in der Kieler Förde. Während man sich in Sassnitz ausschließlich um ausländische Boote kümmerte, stoppte mich in Kiel die Küstenwache beim Einlaufen im Morgengrauen. Die Kontrolle fand vom Vorschiff aus statt: „Woher, wohin, wie viele Personen, gute Reise“. Auch die finnische Küstenwache begnügte sich mit einer Nachfrage per Funk. Aber das muss natürlich nicht immer so sein.

Geht ein Behördenboot längsseits, oder kommen die Beamten im Hafen an Bord, entscheiden die ersten Sekunden in der Regel über die Dauer des Aufenthaltes. Dampft beispielsweise gerade ein Kessel heißes Wasser, schafft eine angebotene Tasse Kaffee vielleicht eine gute Grundstimmung, müssen aber erst noch Tassen gespült werden, wirkt das Ganze schnell aufgesetzt und hat schnell den gegenteiligen Effekt. Neben dem Umgangston lohnt es sich auf den Besuch vorbereitet zu sein. Das A und O ist eine Mappe mit Schiffpapieren, die ohne langes Suchen zu Hand ist. Grob geordnet lässt sich darin schnell alles finden:

Zuerst werden in der Regel die Ausweispapiere der Crew überprüft. Auf längeren Törns lohnt es daher, auch die Reisepässe aller Mitsegler in dieser Mappe zu haben. Sind die Personalien in Ordnung, wird (in Deutschland) oft noch die Befähigung des Skippers überprüft. Dazu gehören Führerschein, Funkzeugnisse und eventuell auch weitere Zertifikate. Dann folgt in der Regel die Kontrolle des Bootes selbst: Als Eigentumsnachweis, der auch als Nachweis über die korrekte Versteuerung des Bootes im EU-Ausland dient, ist das Flaggenzertifikat vom BSH ideal. Wie mir berichtet wurde, genügt in aller Regel auch der Standerschein vom DSV. Natürlich sind auch Unterlagen über die Funkausrüstung und hier ganz besonders die Frequenzzuteilungsurkunden von der Bundesnetzagentur gefragt. Letztere reichte mir anstelle von Flaggenzertifikat und Standerschein in Verbindung mit einer Kopie des Kaufvertrages bisher in allen von mir bereisten Ländern als offizielles Registrierungsdokument. Wer es ganz genau nimmt, hat in der Mappe für alle Fälle noch die Bescheinigung der letzten Gasprüfung und Ähnliches parat. In den USA wird, sofern man sich in einer sogenannten No-Discharge-Zone befindet, auch die Quittung vom letzten Absaugen des Fäkalientanks von einheimischen empfohlen.

In Deutschland nicht vorgeschrieben, immer sinnvoll und teilweise im Ausland erforderlich, ist ein Nachweis über die Versicherung des Bootes und/oder die Krankenversicherungen aller an Bord befindlicher Crewmitglieder.

Geht es auf Törns in Länder, bei denen mit der Einreise auch ein Besuch bei Einwanderungsbehörden erforderlich ist, lohnt es sich von allen Dokumenten – auch von Pässen und Visa mindestens drei Kopien ebenfalls in der Mappe griffbereit zu haben.

Ich habe gute Erfahrungen mit einem einfachen „Fact Sheet“ gemacht. Darauf sind neben den Personaldaten der Crew (Passnummer, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsbürgerschaft, usw…) auch die Daten zum Boot (Rufzeichen, Registriernummer, Baujahr, Seriennummer, Tonnage, Maße…) und eine grobe Beschreibung der Route durch das jeweilige Land vermerkt. In den USA beschleunigte dieses Dokument die Einreise deutlich: Statt lange ihre Formulare auszufüllen, heftete die Beamte lediglich meinen Zettel dahinter.

Erfahrungen bei der Einreise in verschiedene Länder

 

 

Flagge der portugisischen Region Azoren
Azoren

 

Azoren:Formal betrachtet gehören die Azoren zu Portugal und damit zur EU. Trotzdem ist das Ein- und Ausklarieren auf JEDER Insel erforderlich. Egal, woher das Schiff kommt. Die Prozedur ist schnell und unkompliziert: Bei der Einreise die Gelbe Flagge hissen und den Anweisungen in der Marina folgen. In Ponta Delgada (Sao Miguel) erwartet bereits der Zollbeamte das Boot an der Pier und achtet darauf, dass der direkte Weg des Skippers in sein Büro führt. In Horta musste zuerst in der Marina eingecheckt werden, dann ging es im selben Gebäude durch die diversen Büros zu den Beamten. Die Grenzpolizei prüft die Pässe, der Zoll die Steuerunterlagen und eventuell eingeführte Waren, die Einwanderungsbehörde noch einmal die Personalien. Der ganze Vorgang dauert für Ein- und Ausklarieren jeweis etwa 15 Minuten Etwas genauer wird hingeschaut, wenn die Yacht aus Übersee statt aus der EU kommt. Hier gilt natürlich das hauptaugenmerk der eventuell im Ausland erworbenen zusätzlichen Ausrüstung. In aller Regel wird freundlich und zügig gearbeitet.

 

 

Kanada
Kanada

 

Kanada: Mit gelber Flagge unter der Saling muss ein Port of Entry angelaufen werden. Dort darf nur der Skipper das Boot verlassen, um unter der Nummer 1-800-CANPASS die Behörden zu verständigen. Anschließend soll man „around the boat“ bleiben und auf die Ankunft der Beamten (eine Stunde später) warten. Die offizielle lesart lautet allerdings klarer: „an Bord auf die Beamten warten“. Nach der Überprüfung von Personalien und Schiffspapieren folgt ggf. eine Inspektion des Bootes. In meinem Falle beschränkte sich diese auf die Nachfrage, ob frische Lebensmittel wie Gemüse, Fleisch und Milchprodukte an Bord sind. Auch nach der verfügbaren Barschaft in der Bordkasse wurde gefragt. Ein Wink mit der Mastercard wischte alle Zweifel über ausreichnde finnzielle Mittel beiseite. Der gesamte Prozess dauert weniger als eine halbe Stunde.

Nach dem Abstempeln der Pässe erhält der Skipper eine Referenz-Nummer. Die Nummer muss gut sichtbar (normalerweise von Innen an ein Fenster) am Boot angebracht werden. Im Hafen zudem immer auf der Seite, die vom Steg aus zu sehen ist.

Die Einreise 2011 in Toronto verlief nahezu identisch. Nach Nennung meines Namens und des Bootsnamens wurden lediglich die Daten des vorherigen Einklarierens in Halifax auf richtigkeit überprüft. Die Beamten in Toronto legten allerdings erheblich mehr Wert auf die Darlegung meiner finanziellen Mittel als zuvor in Nova Scotia.

 

 

USA
USA

 

USA: Deutsche, die per Boot in die USA reisen, benötigen bereits VORHER ein Visum. Das von mir im Blog beschriebene Vorgehen für die Visabeschaffung ist nicht mehr aktuell! Nal meinem letzten Kentnissstand müssen jetzt alle Formulare direkt im Internet ausgefüllt werden und zusammen mit einem Passfoto hoch geladen werden. Erst dann kann telefonisch oder ebenfalls im Internet ein Termin für das weiterhin notwendige Visainterview in der Botschaft vereinbart werden. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.us-botschaft.de.

Die Einreiseprozedur in Plymouth entsprach weitgehend der in Kanada. Wieder durfte nur der Skipper das Boot verlassen, um die Customs & Border Police zu verständigen. Dies wurde aber bereits durch die Hafenbehörden veranlasst, als ich bei der Nachfrage nach einem Liegeplatz erwähnte, dass ich noch einklarieren müsste. Wir wurden an eine Mooring verwiesen und durften das Boot erst verlassen, nachdem die Beamten an Bord waren. Eine größere Inspektion, von der mir immer wieder berichtet wurde blieb aus. Vermutlich, da wir bereits in Kanada waren und damit bereits nach der Atlantiküberquerung kontrolliert wurden. Mir wurde von anderen Crews berichtet, dass bei einer Inspektion im Namen der Nationalen Sicherheit auch schon mal eine Dose Aldi-Gulasch aus Deutschland konfiziert wurde.

Bei der Einreise erhält jedes Crew-Mitglied eine weiße Karte mit einer Nummer. In South Carolina hatten die Beamten mir auf dem Rückweg von den Bahamas allerdings vergessen diese Karte auszustellen. Die Folge waren etwa 45 Minuten Diskussion am Telefon bei der späteren Ausreise und letztlich die Aufforderung: „Achten Sie darauf diese Karte beim nächsten Mal zu bekommen!“

Außerdem benötigen deutsche Boote eine gegen 19 Dollar Gebühr ausgestellte Cruising Lizenz. Damit darf sich das Boot für ein Jahr in den US-Gewässern unversteuert aufhalten. Die Lizenz behält ihr Gültigkeit auch bei einem zwischenzeitigen aufenthalt beispielsweise in den Bahamas. Eine Verlängerung ist laut Zollstelle in Albany,NY nicht möglich. Vor Beantragung einer neuen Lizenz muss die Yacht nachweislich mindestens 14-Tage die USA verlassen haben.

Für Crews gilt das allerdings nicht! Jede Person an Bord muss, je nach Art des Visums alle 90 Tage für einige Tage die Staaten verlassen, um eine neue Aufenthaltserlaubnis für Touristen zu erhalten. Ein gern genommener Weg dafür ist ein Abstecher in die Bahamas, oder nach Kanada. In meinem Pass befindet sich allerdings ein Visum für Journalisten. Damit wird mein Pass bei jeder Einreise ohne Aufenthaltsbeschränkung abgestempelt. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass ich mich im Land aufhalten darf, bis das Visum abläuft. Aber das Boot dennoch einmal jährlich für 14 Tage ie USA verlassen muss, um ein neues Cruising Permit zu erhalten.

Die Custom & Border Police (CBP) muss telefonisch SOFORT nach jedem Wechsel des Zuständigkeitsbereichs eines Wachreviers (sogenannte „Ports“) informiert werden. Nichtbeachtung dieser Vorschrift kostet bis zu 3.000 Dollar Strafe! Beim Anruf sind Crewdaten und Nummer der Cruising Lizenz erforderlich. Die Grenzen dieser Reviere sind nicht an Bundesstaaten oder County-Grenzen gebunden. Daher lohnt es sich, bei der Anmeldung die beabsichtigte Route zu nennen, und nachzufragen, wie weit man fahren darf und wo man dann Anrufen muss, um sich im nächsten Port anzumelden. Einige Beamte bestehen allerdings auf die strikte auslegung der Vorschrift und auf eine Meldung neuer Standorte auch innerhalb der Grenzen des eigenen Ports. Kontrollen können erheblich beschleunigt werden, wenn man sich den Namen des Officers notiert, mit dem man gesprochen hat.

US-Coast-Guard-Boot
Die US-Küstenwache ist in allen Gewässern rund um die USA ständig präsent

Kontrollen während der Reise in den USA sind häufig. Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht mehrmals einem Küstenwach-, Scherriff-, State Trooper- oder sonstigem Behördenboot begegnet. Wenn sie längsseits gehen, dann nicht selten aus der Neugierde, was ein deutsches Boot in den Staaten machet. Die Frage nach den Bootspapieren ist dann eher der Vorwand für einen Smalltalk und meist beschränkt man sich darauf, die Existenz einer Cruising Lizenz zu überprüfen. Bei diesen Kontrollen ist Fingerspizengefühl sehr zu empfehlen: Zwei oder drei Officer halten sich in aller Regel im Hintergrund, mit der Hand an der Waffe. Statt schneller Bewegungen sind also allein daher schon nicht allzu hektische Reaktionen zu empfkehlen. Bei einer nächtlichen Kontrolle wurde von einem Officer dankend bemerkt, dass ich die Decksbeleuchtung bei Annäherung des Polizeibootes eingeschaltet hatte und mich demonstrativ mittig ins Cockpit gestellt hatte.

Insgesamt sind mir alle Officers in den Staaten als sehr freundlich und hilfsbereit begegnet. Der Beamte, bei dem ich mich nach der Rückkehr aus den Bahamas in Charleston telefonisch anmeldete schickte mir nach Vorschrift natürlich noch in der Nacht die Kollegen für den Papierkram, kam aber dann zwei Tage später sogar noch persönlich vorbei: „I just wanted to say hello, we have talked on the phone the other day“…

In den USA gibt es vielerorts sogenannte „No Discharge Zones“. In diesen Gebieten muss das Seeventiel einer Seetoilette laut US-Coast Pilot (den offiziellen Seehandbüchern der USA) auf „Fäkalientank“, bzw. bei fehlendem Tank auf „geschlossen“ eingestellt sein. Der Hebel muss zudem gegen versehentliches Öffnen gesichert sein. Die Versicherung, dass niemand an Bord den Hebel betätigen würde genügt nicht. Allerdings reicht als „seal“, ein Kabelbinder aus – und da man an der Küste häufig zwischen den Gebieten wechselt, ist es durchaus akzeptabel, den Beutel mit den Kabelbindern direkt daneben aufzuhängen.

Kreative Tricks, die man in vielen Internet Foren in den USA findet, sind hingegen weniger Erfolgversprechend: Aufkleber vertauschen, Schläuche falsch herum anzuschließen oder Hebel um 90 Grad versetzt zu montieren mag in der Anfangszeit des Internet funktioniert haben. Mittlerweile lesen aber auch Coast Guard Officers mit und machen sich entsprechende Notizen. Betrug ist ein riskantes Spiel und kein Kavaliersdelikt. Von kanadischen Crews habe ich Berichte erhalten, dass Farbstoffe in die Toilette gegossen werden. Verfärbt sich nach dem Spülen das Wasser hinterm Boot, liegen die Kosten zwischen 1.000 und 5.000 Dollar!

Die Ausreise aus den USA ist weitgehend unkompliziert: Je nachdem, ob eine weiße Karte bei der Einreise ausgehändigt wurde oder nicht, muss diese Karte vor dem verlassen des letzten Hafens den Behörden zurückgegeben werden. Die bei der Einreise ausgehändigte weiße Karte muss bei der Ausreise zurückgegeben werden. Am einfachsten geht das, wenn der „Port of deprture“ auch ein offizieller „Port of entry“ für die USA ist. Dann reicht es, die Karte dem Marinapersonal zu übergeben, von wo sie dann an die CBP weitergereicht wird. Ist das nicht möglich, sollte zumindest telefonisch beim CBP die Nummer auf der Karte durchgegeben werden. Mir wurde berichtet, dass Skipper Probleme mit einer Wiedereinreise hatten, nachdem sie sich nicht abgemeldet hatten. Die Behörden gingen in dem Fall davon aus, dass die Crew beim ersten Besuch länger als erlaubt in den Staaten gewesen ist.

 

 

Bahamas
Bahamas

 

Bahamas: Wie immer wird vor Einreise die Gelbe Flagge gehisst und ein Port of Entry angelaufen. Die Marina in Nassau informierte den Zoll bereits über meine Ankunft, nachdem ich einen Liegeplatz per Funk und zum einklarieren angefragt hatte. Yachten werden hier nicht wesentlich von Großen Schiffen unterschieden. So muss der Einhandskipper Erklärungen als Bordarzt, Kapitän und Maschinist abgeben. Bei Einreise aus Regionen in denen Gelbfieber auftritt, muss eine entsprechende Impfung vorgelegt werden. Anderenfalls droht eine mehrwöchige Quarantäne, bzw. der Besuch eines Amtsarztes.

Eine Cruising-Lizenz für 90 Tage kostet 150 Dollar und beinhaltet auch die vorgeschriebene Angelerlaubnis. Die Lizenz gilt auch als Nachweis, um Im Land zollfrei einkaufen zu können. Außerdem wird der Zollwert in US-Dollar für das Boot abgefragt. Anders, als in den Revierführern beschrieben, wurden die Einreiseformalitäten komplett von den Zollbeamten durchgeführt. Nach Auskunft der Beamten ist ein Besuch der Einwanderungsbehörden seit 2010 nicht mehr erforderlich.

Generell habe ich bisher im Umgang mit den Behörden auf meiner Reise nur positive Erfahrungen gemacht. Die häufig im Internet beschriebenen Horrorszenarien im Umgang mit sturen und unflexiblen Beamten sind mir zum Glück nicht begegnet. Diese Liste wird während der nächsten Jahre stetig fortgesetzt und von Zeit zu Zeit überarbeitet (aktueller Stand: 1.4.2011). Alle Angaben entsprechen ausschließlich meinen Erfahrungen. Diese basieren auf dem Umgang mit den Beamten vor Ort und müssen daher nicht zwangsläufig den gesetzlichen Bestimmungen der Länder entsprechen. Andere vertreter der Behörden können Bestimmungen anders auslegen, besser oder schlechter informiert sein und sich auf veraltete Informationen beziehen. beinhalten und sollten bei einer Reiseplanung vorher über Botschaften und Konsulate verifizirt werden.

Zuerst werden in der Regel die Ausweispapiere der Crew überprüft. Auf längeren Törns lohnt es daher, auch die Reisepässe aller Mitsegler in dieser Mappe zu haben. Sind die Personalien in Ordnung, wird (in Deutschland) oft noch die Befähigung des Skippers überprüft. Dazu gehören Führerschein, Funkzeugnisse und eventuell auch weitere Zertifikate. Dann folgt in der Regel die Kontrolle des Bootes selbst: Als Eigentumsnachweis, der auch als Nachweis über die korrekte Versteuerung des Bootes im EU-Ausland dient, ist das Flaggenzertifikat vom BSH ideal. Wie mir berichtet wurde, genügt in aller Regel auch der Standerschein vom DSV. Natürlich sind auch Unterlagen über die Funkausrüstung und hier ganz besonders die Frequenzzuteilungsurkunden von der Bundesnetzagentur gefragt. Letztere reichte mir anstelle von Flaggenzertifikat und Standerschein in Verbindung mit einer Kopie des Kaufvertrages bisher in allen von mir bereisten Ländern als offizielles Registrierungsdokument. Wer es ganz genau nimmt, hat in der Mappe für alle Fälle noch die Bescheinigung der letzten Gasprüfung und Ähnliches parat. In den USA wird, sofern man sich in einer sogenannten No-Discharge-Zone befindet, auch die Quittung vom letzten Absaugen des Fäkalientanks von einheimischen empfohlen.

In Deutschland nicht vorgeschrieben, immer sinnvoll und teilweise im Ausland erforderlich, ist ein Nachweis über die Versicherung des Bootes und/oder die Krankenversicherungen aller an Bord befindlicher Crewmitglieder.

Geht es auf Törns in Länder, bei denen mit der Einreise auch ein Besuch bei Einwanderungsbehörden erforderlich ist, lohnt es sich von allen Dokumenten – auch von Pässen und Visa mindestens drei Kopien ebenfalls in der Mappe griffbereit zu haben.

Ich habe gute Erfahrungen mit einem einfachen „Fact Sheet“ gemacht. Darauf sind neben den Personaldaten der Crew (Passnummer, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsbürgerschaft, usw…) auch die Daten zum Boot (Rufzeichen, Registriernummer, Baujahr, Seriennummer, Tonnage, Maße…) und eine grobe Beschreibung der Route durch das jeweilige Land vermerkt. In den USA beschleunigte dieses Dokument die Einreise deutlich: Statt lange ihre Formulare auszufüllen, heftete die Beamte lediglich meinen Zettel dahinter.


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